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Kinder

Die KiTa ist Lebensraum für Kinder nach Ablauf des Mutterschutzes bis zur 4. Klasse und gliedert sich in den Krippen-, den Kindergarten- und den Hortbereich.

 

Die Aufnahme der Kinder in die KiTa erfolgt auf der Grundlage eines Betreuungsvertrages und der Kindertagesstättenordnung.

 

Kinder, deren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Großdubrau liegt, können ebenfalls aufgenommen werden. Für die Aufnahme ist eine Bestätigung zur Übernahme der anteiligen Betriebskosten lt. §17 Abs. 3i.V.m. §4 SächsKiTaG für einen Kindertagesstättenplatz durch die Wohnortgemeinde notwendig.